Honorar

Bei Auftragserteilung vereinbaren die Parteien in einem Gutachterrvertrag das Honorar für die Leistungen des Sachverständigen.

Da in der Regel der erforderliche Aufwand für die Untersuchungen und die Erstattung des Gutachtens erst im Laufe der Bearbeitung erkennbar wird, kann ein Honorarangebot zu einem Festpreis nur in Ausnahmefällen gemacht werden. Üblicherweise erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu Stundensätzen, diese liegen abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Aufgabestellung zwischen 140,00 und 175,00 EUR (zuzgl. MwSt).

Stundensätze für den Sachverständigen und Mitarbeiter, Fahrtkosten und Nebenkosten werden bei Auftragserteilung vereinbart; der erforderliche Zeitrahmen kann nach einem ersten Ortstermin abgeschätzt werden. Ein schriftliches Honorarangebot beinhaltet die Fragestellungen und Konditionen des Gutachtens.