Feststellungen beim Ortstermin

Im Schadensgutachten werden diese Fragestellungen auf der Basis eigener Feststellungen des Sachverständigen bei einem Ortstermin beantwortet. Hierbei werden Mängel und Schäden erfasst und in Text, Skizzen und Fotos dokumentiert. Mitunter werden dazu Bauteilfreilegungen erforderlich.

Zeichnerische und textliche Unterlagen des Auftraggebers zum Gebäude und insbesondere Fotos aus der Bauzeit und zur bisherigen Schadensentwicklung sind immer hilfreich.

Eine Vielzahl von Schäden an Gebäuden ist auf bauphysikalische und bauchemische Ursachen zurückzuführen. Für die Diagnose der Schadensursachen ist daher häufig die meßtechnische Aufnahe oder labortechnische Untersuchung der Bauteilzustände und der auf sie einwirkenden Bedigungen von besonderer Relevanz

Inhalt eines Schadensgutachtens
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